
Die Militärversicherung ist der älteste Teil der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Das erste vollständige Gesetz über die Militärversicherung stammt vom 28. Juni 1901. Es versichert gegen Krankheit (einschließlich Mutterschaft) und gegen Unfälle aller Personen, die einen obligatorischen oder freiwilligen Dienst...
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Die Militärversicherung (MV) versichert alle Personen, die während des Militär-, des Zivilschutz- oder des Zivildienstes verunfallen oder krank werden. Ebenfalls versichert sind die Teilnehmenden an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes, Angehörige des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe sowie die Berufsmilitärs.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42394

Die Militärversicherung (MV) beruht auf dem Bundesgesetz vom 20. September 1949 und wird durch das Bundesamt für Militärversicherung verwaltet. Die MV deckt grundsätzlich jede Gesundheitsschädigung, die während des Dienstes auftritt. Die Leistungen bestehen insbesondere in: Krankenpflege, Leistung ...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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