
. 1. Rechtsverhältnisse. 2. Bezüge. 3. Auswahl und Vorbildung. 1. Rechtsverhältnisse. Von den Beamten der Kolonialverwaltung Fallen diejenigen des Reichs-Kolonialamts unter das RBG. (Fassung vom 18. Mai 1907, RGBl. S. 245). Sie sind Reichsbeamte, nicht K. Unter K. versteht man die für den Dienst ein...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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