
Das Kollegialsystem ist eine Organisation der Führungsspitze einer Instanz (z. B. eines Unternehmens). Alle Mitglieder der Instanz haben im Wesentlichen gleiche Rechte hinsichtlich der Willensbildung in dieser Instanz. Die Entscheidung kann hier mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder durch einstimmige Beschlüsse fallen. Riester...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegialsystem

(lat.) K. bezeichnet ein (internes) Organisations- und Zuständigkeitsprinzip, bei dem die mit Führungsaufgaben betrauten Personen gleichberechtigt sind, gemeinsam entscheiden und gemeinsam die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen tragen (z.B. die Exekutiven der Gemeinde-, Kantons- und die Bundesebene in der CH).(Ggt.: monokratische F...
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Kollegialsystem , diejenige Organisation der Behörden, vermöge deren zur Beschlußfassung eine Mehrheit von Mitgliedern erforderlich ist. In diesem Sinn spricht man z. B. von einem Richterkollegium. Das K. empfiehlt sich besonders der genauern und objektiven Prüfung der Sache wegen für die Orga-^[folgende Seite]
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.