Kollegialbehörde Bedeutung

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Kollegialbehörde

Kollegialbehörde Logo #42015ist eine aus mehreren gleichberechtigten Mitgliedern bestehende, meist durch Stimmenmehrheit beschließende Behörde. Nach älteren Ansätzen wird sie zu Beginn der Neuzeit planmäßig gebildet (Baden 1495, Reich 1498, Schlesien 1498, Sachsen 1499, Hessen 1500).
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