Kognaten , im römischen und deutschen Recht die Blutsverwandten. Die Verwandtschaft beruht auf der gemeinsamen Abstammung von einem Mann oder einer Frau; Gegensatz: Agnaten. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Blutsverwandte Personen, die mindestens einen gemeinsamen Vorfahren haben, ohne Rücksicht daruaf, ob die Abstammung durch Frauen oder Männer vermittelt wird. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42308