
Die Klinik-Card hat den Zweck, das Mitglied im Falle einer stationären Behandlung von Kostenvorleistungen freizuhalten. Mit der Vorlage der Klinik-Card an der Krankenhausverwaltung ermächtigt der Versicherte seinen Versicherer, die Krankenhausleistungen direkt mit der Klinik abzurechnen.
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Verschiedene private Krankenversicherungsunternehmen händigen den bei ihnen versicherten Kunden, die in der Regel mindestens ein Jahr lang Besitzer einer Versicherung für die Kosten stationärer Behandlung im Krankenhaus sein müssen, einen Krankenhausausweis, die so genannte Klini...
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