
Als Kleingerät wird ein Gerät von relativ geringem Neuwert bezeichnet. Dieser Neuwert orientiert sich in der Regel an dem Betrag, bis zu dem die volle steuerliche Abschreibung für "geringwertige Wirtschaftsgüter" im Jahr der Anschaffung erlaubt ist (410,- € netto). Da mit der Unternehmenssteuerreform 2008 der Betrag für die Sofortabschrei.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kleingerät
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