
Werbegeschenk, mit dem Namen beziehungsweise einer Marke des Werbenden versehene unentgeltliche Zuwendung an Händler und Kunden, die im Gegensatz zur Zugabe von einem Handelsgeschäft unabhängig ist. Werbegeschenke in wert- und mengenmäßig nicht vertretbarem Umfang, eine mit der Schenkung verbund...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Keine Zugabe. Wird von einem entgeltlichen Geschäft unabhängig abgegeben. Hat auch keinen Probiercharakter. Wettbewerbsrechtlich sind Werbegeschenke zulässig und unbedenklich.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42293

Die Schwelle vom Nichtkäufer zum Erstkäufer wird oftmals mit einem Sachets (kleine Produktproben, die auf den Brief aufgeklebt werden) überwunden. Der Kunde wird durch das Werbegeschenk sofort mit dem Produkt konfrontiert und kann sich damit auseinandersetzten. Dies bietet oftmals die beste Chance einen Neukunden zu einem Stammkunden...
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Gegenstand, der an Kunden unentgeltlich abgegeben wird, den Namen des Werbenden trägt und für ihn werben soll; anders als Warenprobe und Zugabe steht das Werbegeschenk nicht in Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss.
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