
Ein Aktionär, der nur einen geringen Anteil am Aktienkapital einer Gesellschaft hält, wird als Kleinaktionär bezeichnet. Großer Einfluß auf das Unternehmen ist durch ihn im Gegensatz zum > Großaktionär nicht gegeben.
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Ein Aktionär, der nur einen geringen Anteil am Aktienkapital einer Gesellschaft hält, wird als Kleinaktionär bezeichnet. Großer Einfluß auf das Unternehmen ist durch ihn im Gegensatz zum Großaktionär nicht gegeben.
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(Börse & Finanzen) Ein Kleinaktionär ist ein Aktionär, der nur einen geringen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft besitzt. Großer Einfluss auf das Unternehmen ist durch ihn im Gegensatz zum Großaktionär nicht gegeben. © Deutsches Derivate Institut
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ein Aktionär, der wegen geringer Beteiligung am Grundkapital der AG als Einzelner in der Regel keinen spürbaren Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann.
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