
Kirchensachen (Res ecclesiasticae) heißen zunächst die Gegenstände, welche zum Kirchenvermögen (s. d.) gehören. Ist die kirchliche Stiftung, deren Eigentum sie sind, ein Kloster, so heißen sie spezieller Res religiosae. Die zum gottesdienstlichen Gebrauch geweihten K.: Kirche, Altar, Kelch, Patene (die der Bischof konsekriert), sonstiges Alta...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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