[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kirchennachbar, des -s, plur. die -n, Fämin die Kirchennachbarinn, eine Person, so fern sie bey dem öffentlichen Gottesdienste unser Nachbar ist, ihren Sitz neben dem unsrigen hat. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1049