Kirchennachbar Bedeutung

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Kirchennachbar

Kirchennachbar Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kirchennachbar, des -s, plur. die -n, Fämin die Kirchennachbarinn, eine Person, so fern sie bey dem öffentlichen Gottesdienste unser Nachbar ist, ihren Sitz neben dem unsrigen hat.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1049
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