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Kirchenlehen

Kirchenlehen Logo #42000 Ein Kirchenlehen (Wiedemuth) ist ein Grundstück, dessen Ertrag dem Unterhalt eines Geistlichen oder eines kirchlichen Mitarbeiters (z. B. Kantor oder Kirchschullehrer) dient. Ursprünglich war das jeweilige Lehen fest an eine bestimmte Stelle gebunden, deren Inhaber daraus ganz oder teilweise seine Einkünfte bezog. Kirchenlehen als Rechtsform en...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenlehen

Kirchenlehen

Kirchenlehen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kirchenlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Lehen, welches von einer Kirche zu Leben genommen wird. 2) Ein gottesdienstliches Amt, so fern es von einem andern zu Lehen genommen werden muß, dergleichen die Pfarren an manchen Orten sind. 3) Das Recht, ein gottesdienstliches Amt einem ...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1045

Kirchenlehen

Kirchenlehen Logo #42173Kirchenlehen (mlat. feudum ecclesiasticum). Kirchengut in Form von Grundbesitz oder nutzbarem Recht, das vom Inhaber entsprechend lehensrechtlicher Regeln weitergegeben wurde und dabei kanonischer Jurisdiktion unterworfen blieb. Je nach Lehensgeber gab es Pfarrlehen, Krummstablehen (von Bischöfen od...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

Kirchenlehen

Kirchenlehen Logo #42295Kirchenlehen (Feudum ecclesiasticum, Stiftslehen, geistliches Lehen, auch krummstäbisches Lehen, weil die Belehnung von seiten der geistlichen Obern mit dem Hirtenstab geschah), das durch Verleihung von Kircheneigentum begründete Lehen. Dahin gehörten die ehemaligen Patronatslehen, Pfarrlehen, Altarlehen, Zehntenlehen, durch ausgeliehene Zehnten...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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