
Ein Kirchenlehen (Wiedemuth) ist ein Grundstück, dessen Ertrag dem Unterhalt eines Geistlichen oder eines kirchlichen Mitarbeiters (z. B. Kantor oder Kirchschullehrer) dient. Ursprünglich war das jeweilige Lehen fest an eine bestimmte Stelle gebunden, deren Inhaber daraus ganz oder teilweise seine Einkünfte bezog. Kirchenlehen als Rechtsform en...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenlehen
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kirchenlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Lehen, welches von einer Kirche zu Leben genommen wird. 2) Ein gottesdienstliches Amt, so fern es von einem andern zu Lehen genommen werden muß, dergleichen die Pfarren an manchen Orten sind. 3) Das Recht, ein gottesdienstliches Amt einem ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1045

Kirchenlehen (mlat. feudum ecclesiasticum). Kirchengut in Form von Grundbesitz oder nutzbarem Recht, das vom Inhaber entsprechend lehensrechtlicher Regeln weitergegeben wurde und dabei kanonischer Jurisdiktion unterworfen blieb. Je nach Lehensgeber gab es Pfarrlehen, Krummstablehen (von Bischöfen od...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Kirchenlehen (Feudum ecclesiasticum, Stiftslehen, geistliches Lehen, auch krummstäbisches Lehen, weil die Belehnung von seiten der geistlichen Obern mit dem Hirtenstab geschah), das durch Verleihung von Kircheneigentum begründete Lehen. Dahin gehörten die ehemaligen Patronatslehen, Pfarrlehen, Altarlehen, Zehntenlehen, durch ausgeliehene Zehnten...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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