
Der Kirchenkonvent war ein kommunales Sittengericht in Württemberg zwischen 1642 und 1891. Der Kirchenkonvent wurde im Dreißigjährigen Krieg durch Verordnung Herzog Eberhards III. vom 29. Juli 1642 in den Amtsstädten des Herzogtums Württemberg, 1644 auch in den anderen Gemeinden eingeführt. Die Initiative hierzu ging von Johann Valentin Andr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenkonvent
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