[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kirchen-Patron, des -es, plur. die -e, Fämin die Kirchen-Patroninn, diejenige Person, welcher der Kirchensatz zukommt, welche die Pfarre in einer Gemeinde zu vergeben hat; in einigen Oberdeutschen Gegenden, der Kirchherr, siehe Patron.
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