
Als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung zählt die Zeit von der Geburt bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder unter 10 Jahren endet die Berücksichtigungszeit 10 Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes. Grundsätzlich werden die Zeiten der leiblichen Mutter zugeordnet. Will der Vater die Zeiten auf...
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Die Zeiten, in denen ein Versicherter wegen der Kindererziehung keine Beiträge zahlen kann, begründen für sich allein zwar keinen Rentenanspruch. Im Zusammenwirken mit sonstigen Regelungen machen sie sich aber positiv bemerkbar, indem sie die Versicherungslücken schließen, ...
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