Eine Kennzeichnung erleichtert dem Verbraucher das Erkennen bestimmter Materialien und kann so den Kauf umweltfreundlicherer Produkte fördern. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40122
Gem. § 411 des HGB hat der Absender gegenüber dem Frachtführer die Pflicht zur Verpackung und Kennzeichnung der Ware. Gefunden auf https://www.logistik-lexikon.de/