[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Keltersatz, des -es, plur. inus. in einigen Gegenden, das Recht, welches man hat, eine Bannkelter zu halten, d. i den Wein anderer in seiner Kelter auszupressen, der Kelterbann; ingleichen der Bezirk über welchen sich dieses Recht erstrecket.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_740
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