ein Wechsel, der nur zur Sicherheit gegeben wird; der Sicherungsnehmer ist gegenüber dem Sicherungsgeber verpflichtet, von dem Vollrecht nur entsprechend der Sicherungsabrede (Treuhandverhältnis) Gebrauch zu machen. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/kautionswechsel