[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kaufmannsgut, des -es, plur. die -güter. 1) Gut, welches einem Kaufmanne gehöret, so fern es zur Handlung bestimmt ist, Waaren der Kaufleute. 2) Das ist nicht Kaufmannsgut, dienet nicht zum Handel, ist keine gangbare Waare. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_589