
Behörden, die über das Kartellrecht wachen. Kartellbehörden sind: das Bundeskartellamt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die jeweiligen Landeskartellämter das Wettbewerbskommissariat der Europäischen Union (zuständig bei EU-grenzüberschreiten...
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Kartellbehörden sind das Bundeskartellamt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die nach Landesrecht zuständigen obersten Landesbehörden (§ 48 GWB).
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Die für die Überwachung der Kartelle zuständigen Behörden werden Kartellbehörden genannt. Grundsätzlich gelten das Bundeskartellamt, daneben der Bundesminister für Wirtschaft und in den übrigen Fällen die nach Landesrecht zuständige oberste Landesbehörde als Kartellbehörden. Die Befugnisse...
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