Als Kapitulant wurde in der preußischen bzw. deutschen Armee bis 1918 ein freiwillig länger dienender Soldat bezeichnet. Grundlage war das „Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst“ vom 9. September 1814. Nach Vollendung der regulären Pflichtdienstzeit (zwei bis drei Jahre) gab der Kapitulant seine freiwillige Weiterverpflichtung (Ka... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitulant