
Kanonisationsprozess (Heiligsprechungsprozess). Einem Gerichtshof unter der Leitung eines Bischofs, seit dem Ende des 12. Jh. ausschließlich einem päpstlichen Heiligsprechunhsgericht war das Recht vorbehalten, ein kirchliches Verfahren einzuleiten, durch welches die Heiligkeit eines im Volk verehrte...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.