[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kammermädchen, des -s, plur. ut nom. sing ein Mädchen, d. i. junge Weibsperson, welche zur Bedienung ihrer Herrschaft in ihrem Zimmer bestimmt, und geringer ist, als eine Kammerjungfer; zum Unterschiede vor dem Hausmädchen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_234
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