Kammerlehen Bedeutung

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Kammerlehen

Kammerlehen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kammerlehen, des -s, plur. ut nom. sing ein Lehen, welches ein Herr einem Vasallen aus seinen Kammergütern gibt Ingleichen ein Lehen, welches von einer fürstlichen Finanzkammer verliehen wird.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_231
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