Kammergemach Bedeutung

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Kammergemach

Kammergemach Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kammergemach, des -es, plur. die -mächer, in einigen Provinzen, eine Finanz-Kammer, die dazu gehörigen Personen, und der Ort, wo sie sich versammeln.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_215
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