
Als Kämmerer bezeichnet man im Kommunalverfassungsrecht von fünf deutschen Ländern den neben dem Bürgermeister oder Landrat für die finanziellen Angelegenheiten einer Kommune Verantwortlichen. == Historische Bedeutung == Das Wort geht auf das Hof- und Klosteramt des Camerarius und das Erzamt des Archicamerarius zurück und stammt vom etymolog...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kämmerer
[Begriffsklärung] - Kämmerer steht für: Kämmerer oder Kaemmerer ist der Familienname folgender Personen: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kämmerer_(Begriffsklärung)

(lat. [M.] camerarius) ist der für die Einkünfte zuständige Verwaltungsamtsträger bereits des frühmittelalterlichen Könighofes (882). 936 erscheint der Herzog von Schwaben als K. (Erzkämmerer), seit dem 12. Jh. der Markgraf von Brandenburg. Das seit dem 13. Jh. erbliche Hofamt des Kämmerers haben zunächst die Grafen von Bolanden-Falkenstei...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kämmerer, des -s, plur. ut nom. sing der Vorgesetzte einer Kammer, daher es beynahe in eben so vielfacher Bedeutung üblich ist, in welcher dieses vorkommt. 1) So fern Kammer ehedem überhaupt ein zu gewissen Absichten und Anstalten bestimmtes Zimmer bedeutete, ist der Kämmerer in viele...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_208

Berufsbezeichnung lat.: camerarius Bedeutung: Der Kämmerer im ursprünglichen Sinn war eine Person die bei Hof den Zutritt zur 'camera', also zu den Privatgemächern (mit dem Schlafzimmer im Mittelpunkt) des Fürsten oder Regenten hatte. Vgl. Karin Plodeck: Hofstruktur und Hofzeremoniell in Brandenburg...
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https://wiki-de.genealogy.net/K%C3%A4mmerer

Kämmerer, Stadtkämmerer, in zahlreichen Städten und Gemeinden Bezeichnung für den Leiter der Finanzverwaltung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kämmerer (mhd. kameraere, kamerer, ahd. chamerari. = Kammeraufseher; lat. camerarius). So hieß der Verweser eines der vier Hofämter. Er war für die königliche Vorrats- und Schatzkammer, mithin für das königliche Vermögen, zuständig (s. fiscus). Zusammen mit der Königin organisierte er die Haushalt...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Kämmerer (lat. Camerarius), der Aufseher über eine Kammer (s. d.) oder sonstige Lokalität, woselbst Kostbarkeiten oder Kunstschätze aufbewahrt werden, daher Silber- oder Kunstkämmerer, der Beamte, welcher fürstliches Kammergut zu verwalten hat; an manchen Höfen, z. B. in Wien und München, auch s. v. w. Kammerherr. Der Oberstkämmerer zählt...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ursprünglich der Aufseher über den königlichen Schatz, eines der vier Hof- oder Erzämter. Heute leitet der Kämmerer die Finanzen einer Stadtverwaltung, auch eines Fürstenhofs.
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https://www.wissen.de//lexikon/kaemmerer
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