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Jus detractus Bedeutung
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Jus detractus
Jus detractus (lat., "Abzugsrecht"), Recht des Staats, von Erbschaften und sonstigem außer Landes gehenden Vermögen eine Abgabe zu erheben; jetzt abgeschafft. S. Freizügigkeit.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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