ist die Rechtswissenschaft. Sie ist bedeutsam im klassischen römischen Recht (3. Jh. v. Chr. - 3. Jh. n. Chr.) und seit der Wiederentdeckung des römischen Rechts im Hochmittelalter (- Irnerius). Der durch J. fachlich Gebildete ist der Jurist. Begriffsjurisprudenz, InteressenjurisprudenzSöllner §§ 11, 15, 16; Köbler, DRG 30, 99; Kirchmann, J. ... Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html