
Das Jura singulorum (wörtlich „die Rechte der Einzelnen“) kann sowohl im Staats-, Konfessions-, als auch im Gläubigerrecht gefunden werden. Liegen "jura singulorum" vor, kann eine Gemeinschaft nicht in demokratischer Abstimmung den Halter dieser Rechte überstimmen; der Besitzer der "jura singulorum" ist hier frei in seiner Entscheidung....
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Jura_singulorum
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