
Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu ein...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Jagdgenossenschaft

Jagdgenossenschaft, Jagdrecht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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