
Nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist irreführende Werbung verboten. Ob eine Werbung irreführend ist, entscheidet die Sicht der beteiligten bzw. angesprochenen Verkehrskreise. Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, das...
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Nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist irreführende Werbung verboten. Ob eine Werbung irreführend ist, entscheidet die Sicht der beteiligten bzw. angesprochenen Verkehrskreise. Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, dass ein nicht unerheblicher Teil der Zielgruppe in die Irre geführt wird. Was nun ein ...
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