InvorGInvorG steht für Gesetz über den Vorrang von Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen (Investitionsvorranggesetz). Bei diesem Gesetz handelt es sich um Regelungen welche dem Übergang von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft dienen. Das Ziel welches dieses Gesetz verfolgt ist folgendes: es geht darum, Grunds... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/i/invorg.php