
ist die in Deutschland 1884 zwecks Entschärfung sozialer Schwierigkeiten durch Gesetz geschaffene Sozialversicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit. Zur Organisation werden besondere Versicherungsanstalten eingerichtet. Der Invalide erhält eine Rente.Stolleis, M., Die Sozialversicherung Bismarcks, in: Bedingungen für die Entstehung und En...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.