InvZulGInvZulG steht für Investitionszulagengesetz. Beim Investitionszulagengesetz handelt es sich um ein Förderinstrument. Ziel des Investitionszulagengesetzes ist es Anreize für zusätzliche Unternehmensinvestitionen in den neuen Ländern zu setzen. Betriebliche Investitionen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter werden g... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/i/invzulg.php