Interessenkollision Bedeutung

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Interessenkollision

Interessenkollision Logo #42871im Verwaltungsrecht besonders der Fall, in dem ein Beamter an einer dienstlichen Angelegenheit, die er nach der Geschäftsverteilung an sich zu bearbeiten hätte, persönlich interessiert ist. Der Beamte ist hier von der Amtsausübung ausgeschlossen.
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