
Die Interessenjurisprudenz ist eine maßgeblich von Philipp Heck und Rudolf Müller-Erzbach geprägte juristische Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sie entstand in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Im Anschluss an Rudolf von Jhering ist nach der Interessenjurisprudenz jede gesetzliche Norm als Entscheidung des Gesetzgebers im Hinblick...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Interessenjurisprudenz

ist eine methodische Richtung in der Rechtswissenschaft, die davon ausgeht, dass wegen der Lückenhaftigkeit der Rechtsordnung der Richter sein Urteil nicht logisch ableiten kann, sondern als wertende Entscheidung eines Konfliktes abgeben muss. Sie geht auf (Ihering und) den Tübinger Rechtshistoriker und Privatrechtler Philipp Heck (Gesetzesausleg...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Interessenjurisprudenz: Rudolf von Jhering Interẹssenjurisprudenz, um 1900 aufgekommene juristische Methodenlehre, nach der bei der Entscheidung des Einzelfalles sowohl den Absichten des Gesetzgebers und seinen in den Rechtssätzen niedergelegten Wertungen als auch der besonderen Interessenla...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

eine Methode der Gesetzesauslegung, die über den reinen Wortlaut des Gesetzes hinaus zu den darin geregelten Lebensbedürfnissen (Interessen) vordringt; Gegensatz: Begriffsjurisprudenz, die die Rechtsordnung als geschlossenes Begriffssystem ansieht.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/interessenjurisprudenz
Keine exakte Übereinkunft gefunden.