
Das Interessenbekundungsverfahren ist ein Verfahren zur Markterhebung, ob eine staatliche Leistung nicht auch durch private Anbieter erbracht werden kann. == Rechtsgrundlagen == Der Begriff ist in {§|7|bho|juris} Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) niedergelegt. Hier heißt es: „Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftli...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Interessenbekundungsverfahren
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