
ist im römischen Recht der nach prätorischem Recht gegen eigenmächtige Entziehung oder Störung durch ein (lat. [N.]) interdictum geschützte Besitz (lat. [F.] possessio). I. haben Eigenbesitzer, Erbpächter, Prekarist, Pfandgläubiger und Sequester.Kaser § 19 IV
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