
Als Wirkung inter partes (lat.: zwischen den Parteien) bezeichnen Juristen die Wirkung einer (normalerweise gerichtlichen) Entscheidung, wenn diese keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, sondern nur für die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien gilt (siehe § 325 ZPO). Allgemeine Gültigkeit besitzen beispielsweise manche Entscheidu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Inter_partes_und_inter_omnes
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