
Mit Zustimmung des Arbeitsamtes kann ein Dritter sich die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers und damit den nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werdenden Anspruch auf Insolvenzgeld übertragen lassen und dem Arbeitnehmer als Gegenleistung einen Vorschuß auf das künftige Insolvenzgeld auszahlen. Das Ar-beitsamt kann der Übertragun...
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