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Innengesellschaft Logo #42000 Die Innengesellschaft ist eine Gesellschaft, die nach außen nicht als solche hervortritt. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nach außen hin nicht als solche verpflichtet werden, da nur einige von ihnen im eigenen Namen auftreten. Nur diese Personen werden dann gegenüber dem Dritten verpflichtet. Soweit sie ihre Geschäftsführungsbefugnis f
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Innengesellschaft

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Innengesellschaft Logo #42090Darunter versteht man eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, bei der die Gesellschafter nach außen (d.h. im allgemeinen Rechtsverkehr) nicht gemeinschaftlich hervortreten, sondern nur im Verhältnis zueinander eine Gesellschaft bilden. Stille Gesellschaft, Unterbeteiligung, Interessengemeinschaft...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/I/Innengesellschaft.htm

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Innengesellschaft Logo #42072Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der sich mehrere Personen zusammengeschlossen haben, jedoch nach dem Inhalt ihrer vertraglichen Vereinbarung nicht nach außen als Gesellschaft am Rechtsverkehr teilnehmen. Dabei tritt im Rechtsverkehr mit Nichtbeteiligten nur ein Gesell...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Innengesellschaft Logo #42083Eine Innengesellschaft geht keine Rechtsbeziehungen mit Dritten ein. Sie tritt sozusagen nicht nach außen auf. Die Innengesellschaft kann daher keine Leistungen von Dritten empfängen noch kann sie Leistungen an Dritte erbringen. Nach außen tritt vielmehr der jeweilige Gesellschafter...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Innengesellschaft Logo #40050Darunter versteht man eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, bei der die Gesellschafter nach außen (d.h. im allgemeinen Rechtsverkehr) nicht gemeinschaftlich hervortreten, sondern nur im Verhältnis zueinander eine Gesellschaft bilden. Stille Gesellschaft, Unterbeteiligung, Interessengemeinschaft.
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/I/Innengesellschaft.html

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Innengesellschaft Logo #42834Von einer Innengesellschaft spricht man, wenn bei einer BGB-Gesellschaft die Gesellschafter nach aussen nicht gemeinsam auftreten. Siehe auch unter stille Gesellschaft. Entsprechend spricht man von einer Aussengesellschaft, wenn die Gesellschafter gemeinsam nach aussen auftreten.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/innengesellschaft.php
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