[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Inmärker, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Inmärkerinn, auf dem Lande einiger Gegenden, eine Person, welche Innerhalb der Mark eines Dorfes, eines Waldes u.s.f. ansässig ist; im Gegensatze der Ausmärker. Hüfener oder Bauern dieser Art heißen in Obersachsen Heimhüfener.
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