Inhibitorialien (lat. Inhibitoriales, sc. literae), nach früherm Prozeßrecht die Verfügung, wodurch nach eingelegter Berufung vom Obergericht dem Unterrichter alles weitere Verfahren in einer Sache untersagt wird. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html