Inhibitorialien Bedeutung

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Inhibitorialien

Inhibitorialien Logo #42295Inhibitorialien (lat. Inhibitoriales, sc. literae), nach früherm Prozeßrecht die Verfügung, wodurch nach eingelegter Berufung vom Obergericht dem Unterrichter alles weitere Verfahren in einer Sache untersagt wird.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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