
Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann. Im Gegensatz zu Orderpapieren und Rektapapieren enthalten die Inhaberpapiere nicht den Namen eines Begünstigten. Inhaberpapiere sind die verkehrsfähigsten Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Einigung und Übergabe nac...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier

ist ein Wertpapier, bei dem das verbriefte Recht grundsätzlich von jedem Inhaber geltend gemacht werden kann. Es fehlt dem Altertum, von bescheidenen Ansätzen abgesehen, ganz, erscheint aber seit
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Wertpapier, bei dem der Beteiligte in einer Urkunde (dem Wertpapier) nicht namentlich genannt wird, weil der Schuldner jedem Inhaber gegenüber die Leistung verspricht. Alleine durch den Besitz der Urkunde wird der Inhaber als Gläubiger ausgewiesen und legitimiert.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40021

Darunter versteht man ein Wertpapier, dessen Rechte (Zinsen, Rückzahlung) allein an den Besitz des Papiers und nicht an eine (namentlich) bestimmte Person gebunden sind. In der Bundesrepublik ist das Inhaberpapier die häufigste Form des Wertpapiers. Inhaberpapiere können formlos verkauft, verschenkt, (oder) vererbt werden. Ein Nac...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Ein Wertpapier, das durch Einigung und Übergabe nach sachenrechtlichen Grundsätzen übertragen werden kann. Der Erwerb kann auch gutgläubig rechtswirksam vom Nichteigentümer erfolgen. Wer Besitzer des Papiers ist, gilt als Eigentümer, es sei denn, jemand beweist ihm das Gegenteil. Diese Eigenschaft e...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Wertpapier, das nicht auf den Namen seines Besitzers lautet. Inhaberpapiere sind zum Beispiel Kommunalschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen und Inhaberaktien.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Ohne besonderen Nachweis und durch einfache Übergabe des Inhaberpapiers können die Rechte aus diesem Wertpapier (ohne Namensnennung) geltend gemacht werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Inhaberpapier: Vorstellung Euro-Anleihe Inhaberpapier, Wertpapier, bei dem die im Papier verbrieften Rechte von jedem Inhaber ohne Nachweis der Verfügungsberechtigung geltend gemacht werden können, im Gegensatz zu Order- und Rektapapieren, in denen der Berechtigte namentlich angeführt wird. ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ohne besonderen Nachweis und durch einfache Übergabe des Inhaberpapiers können die Rechte aus diesem Wertpapier (ohne Namensnennung) geltend gemacht werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Mit Inhaberpapier wird ein Wertpapier bezeichnet, dass von jedem Inhaber gegenüber dem im Papier bezeichneten Schuldner geltend gemacht werden kann. Z.B.: Inhaberschuldverschreibung und Inhaberscheck. Zur Abgrenzung siehe unter Legitimationspapier/hinkendes Inhaberpapiere. Zwangsvollstreckung Inhaberpapiere werden vom Gerichtsvollzieher durch Inbe...
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https://www.lexexakt.de/glossar/inhaberpapier.php

Solche Wertpapiere, zu deren Geltendmachung ausschließlich die Innehabung des Papiers genügt. Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier; derjenige, der also das Wertpapier innehat, gilt als berechtigt. Die Übertragung erfolgt lediglich durch Übergabe des Papiers. Sie sind in der Regel mit der sogenannten Inhaberklausel `zahlbar an Inha...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Börse & Finanzen) Ein Inhaberpapier ist ein Finanzierungsinstrument, etwa ein Scheck oder ein Wechsel, das die Person, die ihn vorlegt, zur Einlösung berechtigt...
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https://www.onpulson.de/lexikon/2214/inhaberpapier/

Inhaberpapier (franz. Billet au porteur, engl. Security to bearer), die Schuldurkunde, durch welche sich der Aussteller jedem Inhaber derselben gegenüber zu einer Leistung verpflichtet. Den Gegensatz zum I. bildet eine Urkunde, insbesondere ein Schuldschein, welcher auf den Namen eines bestimmten Gläubigers lautet (Rektapapier). Es ist nicht erfo...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Ein Wertpapier , das durch Einigung und Übergabe nach sachenrechtlichen Grundsätzen übertragen werden kann. Der Erwerb kann auch gutgläubig rechtswirksam vom Nichteigentümer erfolgen. Wer Besitzer des Papiers ist, gilt als Eigentümer, es sei denn, jemand beweist ihm das Gegenteil. Diese Eigenschaft erleichtert die Übertragbarkeit und gibt .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/inhaberpapier/inhaberpapier.htm
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