
Mit Individualarbeitsrecht wird der Teil des Arbeitsrechts bezeichnet, der sich mit mit Begründung, Bestand, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Der Gegenbegriff ist der des kollektiven Arbeitsrechts.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/individualarbeitsrecht.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.