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Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42000 Das Imparitätsprinzip im weiteren Sinne besagt, dass negative Erfolgsbestandteile anders behandelt werden als positive Erfolgsbestandteile (lat. „impar“: „ungleich“). Die Ungleichbehandlung bezieht sich auf den Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung. Sofern ein Rechnungslegungssystem die imparitätische Erfolgsabgrenzung (bei bestimmten...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42090Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil), der aus dem übergeordneten Grundsatz der Vorsicht abgeleitet wird und das Realisationsprinzip einschränkt. Nach dem Imparitätsprinzip sind Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht realisiert sind, jedoch bereits am Bilanzstichtag sich...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/I/Imparitaetsprinzip.htm

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42065ist eine Maßregel zur Bilanzierung von Gewinn und Verlust, der am Bilanzstichtag noch nicht realisiert ist. Es ergibt sich aus dem -GoB und besagt, daß nicht realisierte Gewinne in der Bilanz nicht ausgewiesen werden dürfen, nicht realisierte Verluste jedoch ausgewiesen werden müssen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42134Imparitätsprinzip, Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, nach dem unrealisierte (erkennbare) Verluste ausgewiesen werden müssen, noch nicht realisierte Gewinne hingegen in der Bilanz nicht berücksichtigt werden dürfen (Bewertung).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42047Das Imparitätsprinzip ist neben dem Realisationsprinzip ein Bestandteil des bilanziellen Vorsichtsprinzips. Beispielsweise muss für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften eine Rückstellung gebildet werden, was Ausdruck des Imparitätsprinzip ist. So muss zum Beispiel ein noch nicht entstandener Verluste durch den Kursverfall beim Einkauf ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42811Das Imparitätsprinzip ist neben dem Realisationsprinzip ein Bestandteil des bilanziellen Vorsichtsprinzips. Beispielsweise muss für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften eine Rückstellung gebildet werden, was Ausdruck des Imparitätsprinzip ist. So muss zum Beispiel ein noch nicht entstandener Verluste durch den Kursverfall beim Einkauf ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42185Das Imparitätsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips. Es besagt, dass Aufwendungen zwingend zu antizipieren sind, während eine Ertragsantizipation verboten ist. Aufwendungen und Erträge, die noch nicht realisiert sind, werden gemäß des Imparitätsprinzip...
Gefunden auf https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #40086Bei der Bewertung ist von dem Grundsatz der Vorsicht auszugehen (§ 252 I 4 HGB), d. h. Ergebnisse sind erst dann auszuweisen, wenn sie realisiert sind (Realisationsprinzip); vorhersehbare Risiken und Verluste sind im Gegensatz zu Gewinnen bereits vor ihrer Realisation zu berücksichtigen (Imparitätsprinzip).
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42709(Börse & Finanzen) Das Imparitätsprinzip besagt, dass Gewinne und Verluste unterschiedlich behandelt werden. Gewinne werden erst dann in der Bilanz erfasst, wenn sie bereits realisiert sind. Verluste werden dagegen auch ausgewiesen, wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht eingetreten sind. vg...
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/2136/imparitaetsprinzip/

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42880ist eine Maßregel zur Bilanzierung von Gewinn und Verlust , der am Bilanzstichtag noch nicht realisiert ist. Es ergibt sich aus dem -GoB und besagt, daß nicht realisierte Gewinne in der Bilanz nicht ausgewiesen werden dürfen, nicht realisierte Verluste jedoch ausgewiesen werden müssen. Das Imparitätsprinzip ist im deutschen Bilanzrecht neb...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/imparitaetsprinzip/imparitaetsprin

Imparitätsprinzip

Imparitätsprinzip Logo #42871der Bilanzierungsgrundsatz der „Ungleichheit“, nach dem drohende, aber noch nicht eingetretene (unrealisierte) Verluste bereits im Jahresabschluss berücksichtigt werden; Gewinne dürfen hingegen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie durch den Umsatzprozess realisiert worden sind. Das Realisationsprinzip wird durch den Grundsatz der Vors...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/imparitaetsprinzip
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