[Psychologie] - Als Hörigkeit bezeichnet man die zeitweilige oder andauernde Unterwerfung des eigenen Willens unter den Willen einer zweiten Person. Die Unterwerfung kann erzwungen oder mehr oder weniger freiwillig erfolgen. Die Basis dieser Art von Abhängigkeit kann sexueller oder auch nur psychischer Natur sein. In der ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hörigkeit_(Psychologie)
[Rechtsgeschichte] - Als Hörige werden mittelalterliche Bauern (seltener auch andere soziale Gruppen, beispielsweise Waldschmiede oder andere Handwerker an Herrenhöfen) bezeichnet, die sich in Abhängigkeit von einem Grundherren (z. B. Ritter) befanden. Die Hörigkeit wurde an die Kinder vererbt. Hörige waren unfrei und ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hörigkeit_(Rechtsgeschichte)

Hörigkeit als eine besondere Form der sozialen Beziehung zwischen Liebespartner tritt in der amour fou ebenso auf wie neutraler in Beziehungs- oder Ehedramen und sogar allgemeiner überall da, wo es um das Zusammenleben zweier Figuren geht - als tiefe ein- oder gegenseitige Abhängigkei...
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Hörigkeit, Geschichte: dingliche und persönliche Abhängigkeit von einer Grund- oder Gutsherrschaft (Höriger). Die Hörigkeit wurde endgültig im 19. Jahrhundert mit der Bauernbefreiung beseitigt.
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Hörigkeit, Psychologie: die innere Gebundenheit eines Menschen an einen andern, die bis zur Aufgabe der persönlichen Würde geht, besonders als sexuelle Hörigkeit.
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Hörig/keit
En: bondage bis zur Selbstaufgabe übersteigertes menschliches Abhängigkeitsverhältnis; z.B. als sexuelle H. gegenüber dem Geschlechtspartner.
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Hörigkeit nennt man die suchtartige Abhängigkeit von der erotischen Faszination eines anderen Menschen. Sie wirkt sich so aus, dass der oder die Hörige dem Partner willen- und bedingungslos folgt, auch, falls sich dies deutlich zum eigenen Schaden auswirken sollte. Als sexuelle Hörigkeit durch die M...
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https://www.lechzen.de/Lexikon/Hoerigkeit

Mit Hörigkeit wird im Unterschied zur Leibeigenschaft die dingliche Unfreiheit/Abhängigkeit bezeichnet. Der Hörige war an einen dem Grundherrn gehörenden Hof gebunden (er war schollenpflichtig) und wurde gemeinsam mit diesem Hof veräußert. Er konnte nicht vom Hof vertrieben werden.
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Hörigkeit , ehedem das Verhältnis derjenigen Personen (Hörige, Grundholde), die zwar nicht gänzlich unfrei, aber doch durch ihre Stellung als Hintersassen eines Grundherrn, durch ihre bäuerliche Dienst- und Zinspflicht in ihrer Freiheit beschränkt waren. S. Leibeigenschaft.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Psychologie) die Abhängigkeit eines Menschen vom Willen eines anderen, die ein freies Handeln nicht mehr zulässt, z. B. im Geschlechtsleben.
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https://www.wissen.de//lexikon/hoerigkeit-psychologie
(Recht) das frühere Rechtsverhältnis von (meist) Bauern, die an Grund und Boden gebunden waren, also keine Freizügigkeit besaßen, und dem Grundherrn zu verschiedenen Dienst- und Zinsleistungen verpflichtet waren; in Deutschland besonders in de...
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https://www.wissen.de//lexikon/hoerigkeit-recht
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