
Beiträge zur Rentenversicherung sind nur bis zu einem Höchstwert möglich. Höchstbeitrag ist der Beitrag, der für einen der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Arbeitsverdienst zu zahlen ist. Für Pflichtbeiträge in den neuen Bundesländer gilt ein niedrigerer Wert als in den alten Bundesländern. Für freiwillige Beiträge gilt bundeseinh...
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Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können nur in begrenzter Höhe gezahlt werden. Der Höchstbeitrag liegt 2008 bei 19,9 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.300 Euro in den alten und 4.500 Euro in den neuen Bundesländern. Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte beträ...
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