[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Holzwärter, des -s, plur. ut nom. sing ein herrschaftlicher Bedienter, welcher bey Landgütern die Aufsicht über die Holzung hat, und auch ein Holzförster genannt wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3217