[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hofzwang, des -es, plur. inus. an einigen Orten, das Recht, die dienstpflichtigen Unterthanen zu Leistung der schuldigen Hof- oder Frohndienste anzuhalten; der Bauernzwang. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2969