Hofzwang Bedeutung

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Hofzwang

Hofzwang Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hofzwang, des -es, plur. inus. an einigen Orten, das Recht, die dienstpflichtigen Unterthanen zu Leistung der schuldigen Hof- oder Frohndienste anzuhalten; der Bauernzwang.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2969
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